Nicht über die Ammerländer Privathaftpflicht abgedeckt sind vor allem versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge (Kfz, E-Scooter und S-Pedelecs bis 45 km/h mit Kennzeichenpflicht) – hierfür ist eine eigene Kfz-Haftpflicht nötig. Auch bestimmte Leistungen sind je nach Tarif ausgeschlossen oder nur begrenzt enthalten: Im Tarif Exclusiv fehlen z. B. das Abhandenkommen geliehener Sachen, der SFR-Ausgleich bei Car-Sharing und der Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung. Einige Risiken sind generell nur bis zu festen Höchstsummen gedeckt. Stand: Oktober 2026.
Grundsätzlich nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt
Bestimmte Risiken gehören nicht in die private Haftpflicht, sondern erfordern eigene Verträge:
- Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge: Pkw und andere zulassungspflichtige Kfz benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
- E-Scooter und S-Pedelecs (bis 45 km/h): Diese unterliegen der Versicherungspflicht (Kennzeichen erforderlich) und sind daher nicht Gegenstand der Privathaftpflicht (laut offizieller Ammerländer-Website). Normale Fahrräder, Elektrofahrräder (ohne Versicherungspflicht) und Kinderfahrzeuge bis 20 km/h sind dagegen mitversichert.
Im Tarif Exclusiv nicht enthalten (im Excellent dagegen gedeckt)
Laut Leistungsübersicht sind folgende Punkte im Tarif Exclusiv ausgeschlossen, im Top-Tarif Excellent jedoch versichert:
- Ausgleich einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt (SFR) bei Car-Sharing-Fahrzeugen
- Ausgleich der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Car-Sharing-Fahrzeugen
- Abhandenkommen sonstiger geliehener Sachen
- Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung
Der Tarif Excellent bietet somit das umfangreichste Leistungspaket (Quelle: Ammerländer Leistungsübersicht Privathaftpflicht 2026).
Nur bis zu festen Höchstsummen gedeckt (Tarif Exclusiv)
Einige Leistungen sind im Tarif Exclusiv nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu einer Obergrenze versichert (im Excellent meist voll enthalten). Beispiele laut Leistungsübersicht:
- Gemietete oder geliehene bewegliche Sachen: bis 50.000 €
- Schlüsselverlust fremder beruflicher Schlüssel: bis 100.000 €
- Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz): bis 50.000 €
- Gefälligkeitsschäden (z. B. Nachbarschaftshilfe): bis 500.000 €
- Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen (z. B. Kinder unter 7): bis 100.000 €
- Be- und Entladeschäden sowie Reinigungsschäden am fremden Kfz: bis 10.000 €, Betankungsschäden bis 2.000 €
- Neuwertentschädigung: bis 2.500 €
- Drohnen (bis 5 kg): Deckungssumme 5.000.000 €
Diese Grenzen sind keine Ausschlüsse im engeren Sinn, begrenzen aber die Leistung. Im Excellent gelten höhere bzw. unbegrenzte Deckungen.
Was konkret ausgeschlossen bleibt
Die Leistungsübersicht markiert folgende Positionen im Tarif Exclusiv ausdrücklich als nicht versichert:
- SFR-Ausgleich bei Car-Sharing-Fahrzeugen
- Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Car-Sharing-Fahrzeugen
- Abhandenkommen sonstiger geliehener Sachen
- Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung
Hinweis: Eine vollständige, abschließende Liste aller Ausschlüsse ergibt sich nur aus den vollständigen Versicherungsbedingungen (AVB PHV 2026). Für den genauen Einzelfall sollte immer das offizielle Bedingungswerk der Ammerländer herangezogen werden.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2026 (Exclusiv/Excellent); Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Privathaftpflicht) und Kundeninformationen