Ja. Die Ammerländer Privathaftpflichtversicherung enthält in beiden Tarifen (Exclusiv und Excellent) eine Forderungsausfalldeckung – also Schutz, wenn ein zahlungsunfähiger Schädiger Ihnen einen berechtigten Schaden nicht ersetzen kann. Zusätzlich ist eine Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz) enthalten: im Tarif Exclusiv bis 50.000 €, im Tarif Excellent ohne diese Begrenzung. Ein ergänzender Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung ist nur im Tarif Excellent enthalten (im Exclusiv nicht).
Unterschiede Exclusiv und Excellent
- Forderungsausfalldeckung: in beiden Tarifen (Exclusiv und Excellent) enthalten.
- Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz): Exclusiv bis 50.000 €, Excellent ohne diese Begrenzung (enthalten).
- Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung: nur im Tarif Excellent enthalten – im Exclusiv nicht versichert.
Was bedeutet Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, für den er haftet, aber selbst keine Haftpflichtversicherung hat und zahlungsunfähig ist. In diesem Fall tritt Ihre eigene Privathaftpflicht für den berechtigten Anspruch ein, den Sie sonst gegenüber dem Schädiger nicht durchsetzen könnten.
Die erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz) geht darüber hinaus. Der genaue Umfang und die Voraussetzungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen (AVB PHV 2026).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2026; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Privathaftpflicht Exclusiv/Excellent)