Ja. Die Ammerländer Privathaftpflichtversicherung schließt Schäden durch Flugmodelle mit Motoren – auch Drohnen – bis 5 kg mit ein. Im Tarif Exclusiv gilt dafür eine Entschädigungsgrenze von 5 Mio. €, im Tarif Excellent ist der Schutz ohne diese gesonderte Begrenzung enthalten (Stand: Oktober 2026).
Leistungsumfang bei Drohnen
Laut Leistungsübersicht der Ammerländer sind in beiden Tarifvarianten Flugmodelle mit Motoren – auch Drohnen – bis 5 kg mitversichert. Es handelt sich dabei um Drohnen ohne Versicherungspflicht. Unterschiede zwischen den Tarifen:
- Exclusiv: Drohnen (bis 5 kg) mit Entschädigungsgrenze 5 Mio. € (bzw. 5.000.000 €).
- Excellent: Drohnen (bis 5 kg) ohne gesonderte Begrenzung enthalten.
Ergänzend sind laut Übersicht auch Flugmodelle ohne Motoren bis 20 kg abgedeckt (Exclusiv bis 10 kg, Excellent bis 20 kg) – auch soweit versicherungspflichtig.
Was nicht unter die Drohnen-Deckung fällt
Entscheidend ist die Gewichtsgrenze: Mitversichert sind motorbetriebene Flugmodelle und Drohnen bis 5 kg. Für schwerere Drohnen liegen keine Angaben zur Mitversicherung vor. Welche konkreten Pflichten (z. B. Kennzeichnung oder behördliche Vorgaben) für den Drohnenbetrieb gelten, hängt von der jeweiligen Drohne ab und ist nicht Gegenstand der Versicherungsbedingungen.
Testurteil der Tarife
Stiftung Warentest (Stand 01.10.2025) bewertet die Ammerländer-Tarife wie folgt:
- Ammerländer Excellent (Versicherungssumme 50 Mio. €): Qualitätsurteil SEHR GUT (0,9), Jahresbeitrag 104 €.
- Ammerländer Exclusiv (Versicherungssumme 30 Mio. €): Qualitätsurteil SEHR GUT (1,3), Jahresbeitrag 87 €.
Die konkreten Beiträge hängen vom individuellen Tarif ab und sind über den offiziellen Tarifrechner der Ammerländer ermittelbar.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung Exclusiv/Excellent 2026; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Privathaftpflicht); Stiftung Warentest, Privathaftpflichtversicherungen, Stand 01.10.2025