Ja. Die Ammerländer Privathaftpflichtversicherung leistet auch dann, wenn ein deliktunfähiges Kind (z. B. unter 7 Jahren) einen Schaden verursacht, obwohl in diesen Fällen rechtlich eigentlich keine Haftung besteht. Personenschäden durch deliktunfähige Personen sind im Tarif Exclusiv bis 100.000 € abgedeckt, im Tarif Excellent ohne diese Begrenzung mitversichert. Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen sind im Exclusiv ebenfalls bis 100.000 €, im Excellent ohne Begrenzung enthalten.
Warum diese Leistung wichtig ist
Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr teils unter 10 Jahren) gelten als deliktunfähig. Verursachen sie einen Schaden, haften sie rechtlich nicht – und eine normale Privathaftpflicht müsste nicht zahlen, weil sie nur berechtigte Haftpflichtansprüche reguliert. Geschädigte (z. B. Nachbarn oder Freunde) blieben dann auf ihrem Schaden sitzen.
Die Ammerländer schließt genau diese Lücke: Über die Leistung "Leistung bei fehlender Haftung" zahlt sie auch für Schäden durch deliktunfähige Personen, obwohl keine gesetzliche Haftung besteht.
Deckung je Tarif (Exclusiv vs. Excellent)
- Personenschäden durch deliktunfähige Personen: Exclusiv bis 100.000 €, Excellent ohne diese Begrenzung mitversichert.
- Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen: Exclusiv bis 100.000 €, Excellent ohne diese Begrenzung mitversichert.
Quelle: Ammerländer Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2026 (Abschnitt "Leistung bei fehlender Haftung") sowie offizielle Vergleichstabelle der Ammerländer.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2026; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Privathaftpflicht Exclusiv/Excellent)