Ja, die Ammerländer Privathaftpflichtversicherung versichert Schäden aus unentgeltlichen Gefälligkeitshandlungen (z. B. Nachbarschaftshilfe). Im Tarif Exclusiv sind solche Gefälligkeitsschäden bis 500.000 € abgedeckt, im Tarif Excellent sind sie ohne diese Betragsbegrenzung enthalten (Stand Oktober 2026). Damit greift der Schutz auch dann, wenn Sie als Helfer an sich nicht haften würden.
Was sind Gefälligkeitsschäden?
Gefälligkeitsschäden entstehen, wenn Sie jemandem unentgeltlich helfen – etwa beim Umzug, bei der Gartenarbeit oder im Rahmen von Nachbarschaftshilfe – und dabei ein Schaden verursacht wird. Rechtlich haftet der Helfer in solchen Fällen oft gar nicht, sodass der Geschädigte ohne besondere Vereinbarung auf seinem Schaden sitzen bliebe. Die Ammerländer schließt diese Fälle ausdrücklich mit ein.
Leistung je Tarif
- Exclusiv: Gefälligkeitsschäden / Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen (z. B. Nachbarschaftshilfe) bis 500.000 €.
- Excellent: Gefälligkeitsschäden ohne diese Betragsbegrenzung enthalten (bis zur Versicherungssumme).
Quelle: Leistungseinschlüsse der Ammerländer Privathaftpflicht (Exclusiv/Excellent) sowie offizielle Vergleichstabelle der Ammerländer.
Weitere ähnliche Leistungen
Ergänzend sichert die Ammerländer auch Schäden ab, bei denen normalerweise keine Haftung besteht:
- Personenschäden durch deliktunfähige Personen (z. B. Kinder unter 7 Jahren): 100.000 €.
- Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen: Exclusiv 100.000 €, Excellent enthalten.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Leistungseinschlüsse Privathaftpflichtversicherung (Exclusiv/Excellent) 2026; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (Privathaftpflicht)