Im Schadenfall sollten Sie den Schaden unverzüglich der Ammerländer melden, ihn möglichst mit Fotos und einer detaillierten Liste der beschädigten oder entwendeten Sachen (mit Anschaffungswert/Neuwert) dokumentieren und vorhandene Belege wie Kaufbelege, Rechnungen oder Garantiekarten einreichen. Bei Diebstahl, Einbruch, Raub oder Vandalismus ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige mit einer sogenannten Stehlgutliste erforderlich. Welche Unterlagen im Einzelfall genau verlangt werden, hängt vom konkreten Schaden ab – zu den genauen formalen Obliegenheiten im Schadenfall liegen in den vorliegenden Leistungsunterlagen keine detaillierten Angaben vor.
Typische Unterlagen im Schadenfall
Je nach Schadenursache sind in der Regel folgende Nachweise hilfreich bzw. erforderlich:
- Schadenmeldung: Meldung des Schadens an die Ammerländer Versicherung, möglichst zeitnah.
- Schadenliste: Aufstellung aller beschädigten, zerstörten oder entwendeten Sachen mit Angabe von Anschaffungsdatum, Kaufpreis und Neuwert.
- Belege: Kaufquittungen, Rechnungen, Kontoauszüge, Garantie- oder Gebrauchsanweisungen, Fotos der Gegenstände.
- Fotos/Dokumentation: Bilder vom Schaden und ggf. von Einbruchspuren.
- Polizeiliche Anzeige: Bei Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder einfachem Diebstahl (soweit versichert) – inklusive Stehlgutliste.
Hinweis: Die konkreten vertraglichen Obliegenheiten (z. B. Melde- und Dokumentationspflichten) ergeben sich aus den VHB 2022 und den besonderen Bedingungen der Ammerländer Hausratversicherung. Die vorliegende Leistungsübersicht enthält dazu keine ausführliche Auflistung.
Warum eine gute Dokumentation wichtig ist
Die Ammerländer ersetzt versicherte Sachen grundsätzlich zum Neuwert, begrenzt auf die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorge. Eine vollständige Schadenliste mit Belegen erleichtert die Wertermittlung und beschleunigt die Regulierung.
- Für bestimmte Sachgruppen gelten Entschädigungsgrenzen, z. B. für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks – hier sind belastbare Wertnachweise besonders wichtig.
- Je nach Tarif (Classic, Comfort, Exclusiv, Excellent) kann in bestimmten Fällen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet werden; in den Tarifen Exclusiv/Excellent z. B. für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden ohne die in Classic geltende Grenze von 20.000 €.
Selbstbeteiligungen beachten
Bei einigen Leistungen gilt eine Selbstbeteiligung (SB), die Sie bei der Schadenregulierung einkalkulieren sollten, zum Beispiel:
- Eindringen von Niederschlägen: SB 250 €
- Rückstauschäden: SB 250 €
- Seniorenschutz (einfacher Diebstahl von Hör-/Sehhilfen u. a.): SB 250 €
- Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken: SB 100 €
- Online-Handel-Betrug (Cyber-Schutz, nur Excellent): SB 50 €
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Leistungsübersicht Hausratversicherung 2026; Ammerländer Bedingungen Hausratversicherung (VHB 2022)