Einen Hausratschaden melden Sie der Ammerländer Versicherung am besten umgehend nach Entdeckung – telefonisch, schriftlich oder online über die Kontaktwege des Versicherers. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, bewahren Sie beschädigte Sachen auf und sammeln Sie Belege (z. B. Kaufquittungen). Bei Einbruch, Diebstaht oder Raub ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige erforderlich; verlangen Sie eine Stehlgutliste. Zu den konkreten Meldekanälen der Ammerländer liegen in den vorliegenden Leistungsunterlagen keine detaillierten Angaben vor – nutzen Sie die offizielle Website bzw. Ihre Vertragsunterlagen.
Schritt für Schritt: So gehen Sie bei einem Schaden vor
- Schaden begrenzen: Sorgen Sie dafür, dass sich der Schaden nicht vergrößert (z. B. Wasser abstellen). Diese Schadenminderungskosten sind in allen Tarifen (Classic bis Excellent) mitversichert.
- Dokumentieren: Fotografieren Sie beschädigte Gegenstände und bewahren Sie diese möglichst bis zur Klärung auf.
- Belege sammeln: Kaufquittungen, Rechnungen oder sonstige Nachweise erleichtern die Schadenregulierung.
- Schaden melden: Informieren Sie die Ammerländer Versicherung zeitnah über die vom Versicherer angegebenen Kontaktwege.
- Bei Straftaten: Erstatten Sie bei Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus Anzeige bei der Polizei und reichen Sie eine Stehlgutliste ein.
Mitversicherte Zusatzkosten nach einem Schaden
Je nach Tarif übernimmt die Ammerländer Hausratversicherung über den reinen Sachschaden hinaus weitere Kosten, die bei der Schadenabwicklung anfallen können:
- Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten – in allen Tarifen versichert.
- Bewachungskosten und Schlossänderungen – in allen Tarifen.
- Hotelkosten: Classic/Comfort bis 6 bzw. 12 Monate, max. 100 €/Tag; in Exclusiv und Excellent umfassender abgesichert.
- Sachverständigenkosten sowie Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens – in allen Tarifen.
- Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub, Brand bis 500 € (ab Comfort).
Warum eine polizeiliche Anzeige wichtig ist
Bei Diebstahl- und Raubschäden ist die polizeiliche Anzeige in der Regel Voraussetzung für die Leistung. Reichen Sie der Polizei und dem Versicherer eine Stehlgutliste der entwendeten Gegenstände ein. So lässt sich der Umfang des Schadens nachweisen – etwa bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch oder räuberischer Erpressung, die in den Ammerländer-Tarifen abgesichert sind.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Leistungsübersicht Hausratversicherung 2026; Ammerländer Versicherung, offizielle Website