Ja, die Ammerländer Hausratversicherung verzichtet in allen Tarifen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit – im Tarif Classic sind grob fahrlässig herbeigeführte Schäden bis 20.000 € mitversichert, in Comfort, Exclusiv und Excellent sogar ohne diese Begrenzung (Stand: Oktober 2026). Zusätzlich sind in Exclusiv und Excellent auch grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften mitversichert. Einfache Fahrlässigkeit ist ohnehin durchgängig abgedeckt.
Leistungsumfang je Tarif
Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ist je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet:
- Classic: grob fahrlässig herbeigeführte Schäden mitversichert bis 20.000 €
- Comfort: grob fahrlässig herbeigeführte Schäden mitversichert (ohne die 20.000-€-Grenze)
- Exclusiv: grob fahrlässig herbeigeführte Schäden mitversichert
- Excellent: grob fahrlässig herbeigeführte Schäden mitversichert
Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus den Besonderen Bedingungen der Hausratversicherung.
Grob fahrlässige Verletzung von Sicherheitsvorschriften
Über den reinen Schadeneintritt hinaus deckt die Ammerländer in den höheren Tarifen auch die grob fahrlässige Verletzung von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften ab:
- Classic: nicht versichert
- Comfort: nicht versichert
- Exclusiv: mitversichert
- Excellent: mitversichert
Die Details sind in den Besonderen Bedingungen geregelt.
Einordnung im Testumfeld
Das Kriterium „Grobe Fahrlässigkeit“ wird auch von Stiftung Warentest geprüft. Im Hausrat-Test 12/2024 sind bei den Ammerländer-Tarifen Classic, Comfort, Exclusiv und Excellent im Punkt grobe Fahrlässigkeit jeweils Leistungen ausgewiesen (Modellhaushalt-Betrachtung). Die konkret mitversicherten Beträge hängen vom gewählten Tarif ab (siehe oben).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Leistungsübersicht Hausratversicherung (Produkt 03.2026); Ammerländer Versicherung, Besondere Bedingungen Hausratversicherung; Stiftung Warentest, Hausratversicherung 12/2024