Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung deckt Schadensersatzansprüche Dritter ab, die aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen können. Eigentümer eines Grundstücks sind gesetzlich dazu verpflichtet, alles Erforderliche zu tun, um Schäden an Dritten zu vermeiden. Dies beinhaltet Maßnahmen wie die Instandhaltung von Gehwegen, die Sicherung von Baustellen oder die Beseitigung von Gefahrenquellen auf dem Grundstück.
Die Versicherung greift, wenn beispielsweise Passanten durch mangelnde Streuung im Winter auf dem Gehweg ausrutschen oder durch herabfallende Äste verletzt werden. Sie schützt den Grundstückseigentümer vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle, indem sie für die Kosten des Schadensersatzes aufkommt.
Darüber hinaus ist sie auch für Vermieter von großer Bedeutung. Sie übernimmt die Haftung, wenn Mieter oder Besucher durch Mängel am Gebäude Schaden erleiden. Dies kann bei defekten Treppen, herabfallenden Dachziegeln oder anderen Mängeln der Fall sein.