Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung deckt nicht alle Risiken ab, die auf einem Grundstück oder in einem Gebäude entstehen können. Typischerweise sind Schäden, die der Eigentümer selbst erleidet, nicht durch diese Versicherung abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise Schäden am eigenen Gebäude oder Eigentum, die durch Umwelteinflüsse oder Unfälle entstehen.
Ein weiterer wichtiger Ausschluss betrifft vorsätzlich verursachte Schäden. Wenn der Eigentümer absichtlich einen Schaden herbeiführt, greift die Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Ebenso sind häufig Schäden ausgeschlossen, die aus beruflicher oder gewerblicher Nutzung des Grundstücks resultieren, es sei denn, diese sind explizit in der Versicherungspolice mit abgedeckt.
Schäden, die durch höhere Gewalt, wie Erdbeben oder Überschwemmungen, entstehen, werden ebenfalls oft nicht von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung übernommen. Hierfür sind spezielle Zusatzversicherungen nötig.
Zudem sind Ansprüche aus Vertragsverhältnissen, wie beispielsweise Mietstreitigkeiten, normalerweise nicht durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgedeckt.