In der gesetzlichen Krankenversicherung können sich Hausfrauen und Hausmänner unter bestimmten Voraussetzungen versichern.
Obwohl der Begriff „Hausfrauentarif“ in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht offiziell verwendet wird, existieren für diese Personengruppe spezifische Regelungen. Hausfrauen oder Hausmänner, die keinen eigenen Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der GKV durch eine Beschäftigung oder als Rentner haben, können über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert ist und das Einkommen des zu versichernden Hauspartners bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Für Personen, die nicht über die Familienversicherung abgesichert werden können, etwa weil der Ehe- oder Lebenspartner privat versichert ist oder das eigene Einkommen die Grenze für die Familienversicherung überschreitet, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern. Die Beitragshöhe richtet sich dann nach dem gesamten wirtschaftlichen Leistungsvermögen, wobei bestimmte Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Dies bedeutet, dass neben möglichen Einkünften aus Kapitalvermögen oder Vermietung auch andere Einnahmequellen bei der Beitragsfestsetzung berücksichtigt werden können.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet somit für Hausfrauen und Hausmänner flexible Möglichkeiten der Absicherung. Wichtig ist dabei, die jeweiligen Voraussetzungen und Einkommensgrenzen genau zu prüfen, um den optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.