In der Fahrradversicherung sind Fahrräder in der Regel auch dann versichert, wenn sie im Keller eines Gebäudes gelagert werden, vorausgesetzt, die spezifischen Sicherheitsbestimmungen der Versicherungspolice werden eingehalten. Dies beinhaltet, dass der Keller angemessen gesichert sein muss und das Fahrrad mit einem von der Versicherung anerkannten Schloss abgeschlossen wird.
Neben der speziellen Fahrradversicherung kann auch eine Hausratversicherung Schutz für Fahrräder bieten, die im Keller gelagert werden. Die Bedingungen variieren je nach Versicherungspolice; in der Regel deckt eine Hausratversicherung den Diebstahl von Fahrrädern aus dem Keller, sofern dieser verschlossen war und das Fahrrad ordnungsgemäß gesichert wurde.
Für Pedelecs gibt es darüber hinaus spezielle E-Bike Versicherungen, die eine optionale Versicherungsmöglichkeit bieten und oft einen umfassenderen Schutz als herkömmliche Fahrrad- oder Hausratversicherungen beinhalten.
Es ist ratsam, die Details der jeweiligen Fahrrad- und Hausratversicherungspolicen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Lagerung im Keller abgedeckt ist und alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.