In der Fahrradversicherung sind Pedelecs, also Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, grundsätzlich nicht versicherungspflichtig. Diese Fahrräder werden rechtlich ähnlich wie herkömmliche Fahrräder behandelt, da ihre Motorunterstützung nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit reicht und sie keine eigenständige Motorleistung besitzen.
Trotz der fehlenden gesetzlichen Versicherungspflicht besteht jedoch die Möglichkeit, ein Pedelec freiwillig zu versichern. Viele Versicherungsanbieter bieten spezielle E-Bike Versicherungen an, die auf die Bedürfnisse von Pedelec-Besitzern zugeschnitten sind. Diese Versicherungen decken in der Regel Schäden durch Diebstahl, Vandalismus und Unfälle ab und können zusätzliche Leistungen wie Pannenhilfe beinhalten.
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