In der Fahrradversicherung wird der Begriff "einfacher Fahrraddiebstahl" verwendet, um die Entwendung eines Fahrrads zu beschreiben, die ohne die Anwendung von Gewalt oder Werkzeugen erfolgt. Dies bedeutet, dass das Fahrrad entweder ungesichert oder nur mit einem einfachen Schloss gesichert war, welches ohne spezielle Werkzeuge oder erheblichen Kraftaufwand überwunden werden konnte.
Ein einfacher Fahrraddiebstahl liegt zum Beispiel vor, wenn ein Fahrrad unbeaufsichtigt und unverschlossen abgestellt wurde und dann entwendet wird. Die Unterscheidung zwischen einfachem und schwerem Fahrraddiebstahl ist für die Fahrradversicherung relevant, da viele Versicherungspolicen spezifische Anforderungen an die Sicherung des Fahrrads stellen.
Bei einem einfachen Diebstahl kann es sein, dass der Versicherungsschutz nicht greift oder nur eine eingeschränkte Deckung besteht, insbesondere wenn das Fahrrad nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen entsprechend gesichert war.
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