Fahrradversicherungen sind speziell dafür vorgesehen, Schutz gegen Fahrraddiebstahl zu bieten, im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung, die in der Regel keinen Diebstahl abdeckt. Die private Haftpflicht konzentriert sich hauptsächlich auf Schäden, die der Versicherte anderen zufügt, und umfasst keine Verluste oder Schäden an eigenen Gegenständen wie einem gestohlenen Fahrrad. Für umfassenden Diebstahlschutz bieten sich daher spezielle Fahrradversicherungen oder entsprechende Ergänzungen in der Hausratversicherung an.
Es ist daher wichtig, sich klar über den Umfang der eigenen Versicherungen zu informieren und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz für das Fahrrad zu erwägen, um im Falle eines Diebstahls abgesichert zu sein. Die private Haftpflichtversicherung allein bietet hierfür keine Deckung.
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