In der Bauherrenhaftpflichtversicherung wird die Haftung im Falle von Schäden während der Bauphase geregelt, wobei grundsätzlich zwischen der Haftung des Bauherrn und des Bauunternehmers unterschieden wird.
Der Bauherr ist in der Regel für Schäden verantwortlich, die durch seine Planungs- und Überwachungsaufgaben entstehen. Dies umfasst beispielsweise die Auswahl eines fachgerechten Bauunternehmens oder die Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle. Sollte der Bauherr diese Pflichten vernachlässigen und dadurch ein Schaden entstehen, greift seine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Der Bauunternehmer hingegen trägt die Verantwortung für Schäden, die direkt durch die Bauarbeiten verursacht werden. Hierbei geht es um Aspekte wie die sachgemäße Ausführung der Baumaßnahmen und die Einhaltung technischer Standards. Verursacht der Bauunternehmer oder seine Angestellten einen Schaden, so ist dafür in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens zuständig.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht alle Risiken abdeckt, die während der Bauzeit entstehen können. Sie schützt primär vor finanziellen Risiken, die aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten entstehen. Für Schäden am Bauwerk selbst oder für Verzögerungen im Bauablauf ist diese Versicherung nicht vorgesehen. Hierfür existieren spezielle Versicherungsprodukte wie die Bauleistungsversicherung.
Die Abgrenzung der Haftung zwischen Bauherr und Bauunternehmer kann in der Praxis komplex sein. Oftmals hängt es von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, wer letztendlich haftet. Nicht selten kommt es vor, dass sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer anteilig für einen entstandenen Schaden verantwortlich sind. In solchen Fällen können sich die Versicherungen der beiden Parteien auf eine Aufteilung der Kosten einigen.
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