Die Pferde-Haftpflichtversicherung spielt eine zentrale Rolle bei der Klärung der Haftungsfrage bei Koppelunfällen. Wenn ein Pferd auf der Koppel einen Unfall verursacht, hängt die Verantwortlichkeit maßgeblich von der Fahrlässigkeit des Pferdebesitzers und möglichen Fremdeinwirkungen ab. In der Regel liegt die Haftung beim Halter des Pferdes, basierend auf dem Prinzip der Tierhalterhaftung. Dies bedeutet, dass der Halter für Schäden aufkommen muss, die sein Tier verursacht, es sei denn, er kann nachweisen, dass er alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat, um einen solchen Vorfall zu verhindern.
In Situationen, in denen beispielsweise ein Pferd durch eine unzureichend gesicherte Koppel ausbricht und Schaden anrichtet, würde die Pferde-Haftpflichtversicherung des Halters für die entstandenen Kosten aufkommen. Hierbei ist entscheidend, dass der Halter nachweisen kann, dass er die notwendige Sorgfalt walten ließ, um derartige Vorfälle zu vermeiden. Sollte jedoch nachweislich grobe Fahrlässigkeit vorliegen, könnte dies die Leistungspflicht der Versicherung beeinträchtigen.
In Fällen, in denen Fremdeinwirkung, wie etwa Vandalismus, zum Ausbruch des Pferdes führt, kann die Situation komplizierter werden. Hier müsste gegebenenfalls geklärt werden, ob der Vorfall hätte verhindert werden können und ob zusätzlich eine Haftung Dritter besteht. Die Pferde-Haftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen zumindest einen grundlegenden Schutz, allerdings sind die genauen Deckungsumfänge und Ausschlusskriterien in den Versicherungsbedingungen festgelegt.