Die Kosten für eine Pferde-Haftpflichtversicherung können unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar sein. Dies hängt in der Regel davon ab, ob das Pferd beruflich oder privat genutzt wird.
Bei einer Pferdezucht, die gewerblich betrieben wird, können die Versicherungskosten in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies gilt auch für Pferde, die im Rahmen einer berufsbezogenen Ausbildung eingesetzt werden, etwa in einer Reitschule oder bei der Ausbildung von Pferdewirtschaftsmeistern.Im Kontext der landwirtschaftlichen Nutzung, beispielsweise wenn Pferde als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs gehalten werden, sind die Kosten für die Pferde-Haftpflichtversicherung ebenfalls oft steuerlich absetzbar. Dies kann auch für spezialisierte landwirtschaftliche Bereiche wie die Pferdetherapie oder den therapeutischen Reitunterricht gelten.
Bei einer gewerblichen Nutzung des Pferdes, etwa im Rahmen eines Reitbetriebs oder eines Reittherapieangebots, werden die Versicherungskosten meist als notwendige Betriebsausgaben angesehen und können somit in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
In Fällen, in denen das Pferd ausschließlich privat genutzt wird, also für Freizeitaktivitäten oder als Hobby, ist die steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungskosten hingegen in der Regel nicht gegeben. Private Ausgaben für Hobbys oder Freizeitgestaltung sind normalerweise nicht steuerlich abzugsfähig.