Eine Pferde-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz für Pferdebesitzer, indem sie verschiedene Arten von Schäden abdeckt, die ein Pferd verursachen kann:
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Personenschäden: Die Versicherung deckt Verletzungen oder Todesfälle, die durch das Pferd verursacht werden. Dies beinhaltet Unfälle, bei denen das Pferd jemanden tritt, beißt oder zu Fall bringt.
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Sachschäden: Sie umfasst Schäden an fremdem Eigentum, wie zum Beispiel zerbrochene Zäune, beschädigte Fahrzeuge, oder Gebäude, die das Pferd verursacht hat.
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Vermögensschäden: Die Versicherung deckt finanzielle Verluste ab, die nicht direkt körperlicher oder sachlicher Natur sind, wie Einnahmeausfälle, die durch das Verhalten des Pferdes entstehen.
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Schäden durch Fremdreiter/Gastreiter: Übernahme von Schäden, die entstehen, wenn jemand anderes das Pferd reitet.
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Mietsachschäden: Absicherung gegen Schäden an gemieteten Gegenständen, wie Pferdeanhängern oder Reitzubehör.
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Flurschäden: Deckung von Schäden an der Natur, etwa an Weidezäunen oder Bäumen.
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Ungewollter Deckakt: Schutz bei Ansprüchen, die aus einem ungewollten Deckakt des Pferdes resultieren.
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Forderungsausfalldeckung: Absicherung für den Fall, dass ein Schadensverursacher zahlungsunfähig ist oder keine Versicherung besitzt.
Pferdebesitzer sollten sich mit den spezifischen Bedingungen und Ausschlüssen ihrer Versicherung vertraut machen, um im Schadensfall nicht ohne Deckung dazustehen.
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