Die Absicherung einer Reitbeteiligung erfordert eine spezielle Berücksichtigung innerhalb der Pferde-Haftpflichtversicherung. Die Pferde-Haftpflichtversicherung des Eigentümers deckt in der Regel Schäden ab, die durch das Pferd verursacht werden. Es ist jedoch entscheidend, dass in der Police spezifiziert wird, dass diese Deckung auch für Zeiten gilt, in denen eine Reitbeteiligung das Pferd nutzt. Nicht alle Versicherungen schließen automatisch Situationen ein, in denen das Pferd nicht vom Eigentümer selbst geritten wird, daher ist eine explizite Klärung hier essentiell.
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Pferdebesitzer und der Reitbeteiligung sollte die versicherungstechnischen Aspekte detailliert festlegen. Diese Vereinbarung kann auch Regelungen darüber enthalten, wer im Schadensfall für Selbstbehalte oder nicht gedeckte Kosten aufkommt. Zusätzlich zur Pferdehaftpflicht ist es für die Reitbeteiligung empfehlenswert, eine eigene Unfallversicherung zu haben, die im Falle eines Reitunfalls greift und persönlichen Schutz bietet.
Durch eine klare Absprache und angemessene Versicherungspolicen wird sichergestellt, dass sowohl der Pferdebesitzer als auch die Reitbeteiligung im Falle eines Schadens oder Unfalls angemessen abgesichert sind.
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