In der Pferde-Haftpflichtversicherung bezeichnet der Begriff "Gnadenbrotpferd" ein älteres oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr reitbares Pferd, das seinen Lebensabend in Ruhe verbringen darf. Diese Pferde benötigen, obwohl sie nicht mehr aktiv im Sport oder in der Zucht eingesetzt werden, weiterhin eine adäquate Absicherung durch eine Pferde-Haftpflichtversicherung.
Da Gnadenbrotpferde aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Einschränkungen möglicherweise ein erhöhtes Risiko für bestimmte Vorfälle darstellen, ist es entscheidend, dass ihre Versicherungspolice diesen Gegebenheiten angepasst ist. Die Pferde-Haftpflichtversicherung deckt dabei Schäden, die das Pferd verursachen könnte, etwa durch unbeabsichtigte Verletzungen Dritter oder Sachschäden. Da Gnadenbrotpferde oft in speziellen Stallungen oder auf Weiden untergebracht sind, können sich die Risiken von denen aktiver Reitpferde unterscheiden, was bei der Auswahl der passenden Versicherungsoptionen berücksichtigt werden sollte.