Gartenmöbel sind in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung gegen Sturmschäden abgedeckt, da diese sich primär auf das Gebäude selbst und dessen feste Bestandteile konzentriert.
Für Gartenmöbel bietet oft eine separate Hausratversicherung Deckung, sofern diese gegen Sturmschäden abgesichert ist und die Möbel zum Zeitpunkt des Schadens auf dem versicherten Grundstück standen. Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif, wobei die Versicherung üblicherweise erst ab einer gewissen Windstärke, beispielsweise Windstärke 8, leistet.
Es ist ratsam, die Versicherungspolice auf entsprechende Klauseln zu überprüfen und bei Bedarf eine Zusatzversicherung in Betracht zu ziehen, um auch Gartenmöbel ausreichend zu schützen.