In Deutschland dürfen Jugendliche ab 16 Jahren zwar bestimmte Arten von Motorrädern fahren, jedoch ist es ihnen nicht erlaubt, eigenständig eine Motorradversicherung abzuschließen oder das Motorrad auf ihren Namen anzumelden, da sie die Volljährigkeit und damit volle Vertragsfähigkeit, die erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt, noch nicht erreicht haben. Diese Regelung beruht auf den gesetzlichen Bestimmungen, die bestimmte Rechtsgeschäfte, zu denen auch die Anmeldung und Versicherung eines Fahrzeugs gehören, ausschließlich Personen vorbehalten, die voll geschäftsfähig sind. Die Geschäftsfähigkeit, die das Recht einschließt, Verträge zu schließen, wird in Deutschland grundsätzlich erst mit Erreichen der Volljährigkeit erlangt.
Jedoch bedeutet dies nicht, dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Möglichkeit haben, Motorrad zu fahren. Die Anmeldung und Versicherung des Motorrads kann durch einen Erziehungsberechtigten oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. In einem solchen Fall wäre der Erziehungsberechtigte oder der Vertreter der offizielle Halter des Motorrads und würde den Versicherungsvertrag abschließen. Der Jugendliche kann als Fahrer in die Motorradversicherung aufgenommen werden, was besonders wichtig ist, da die Versicherungsprämien teilweise von den Erfahrungen des Fahrers abhängig sind.