Die Höhe der KFZ-Steuer für Motorräder im Rahmen der Motorradversicherung wird hauptsächlich auf Grundlage des Hubraums des jeweiligen Fahrzeugs berechnet, wobei der Steuersatz pro angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum festgelegt ist. In Deutschland ist es üblich, dass für Motorräder ein einheitlicher Steuersatz gilt, der unabhängig von zusätzlichen Faktoren wie den Emissionswerten oder dem Gewicht des Fahrzeugs angewendet wird. Dieser Ansatz unterscheidet sich von der Besteuerung anderer Fahrzeugarten wie Autos, bei denen solche Faktoren eine Rolle spielen können.
Die Berechnung der Steuer ist relativ geradlinig: Man nimmt den festgelegten Betrag pro 25 ccm und multipliziert ihn mit der Anzahl der angefangenen 25 ccm des Motorradhubraums. Zum Beispiel würde ein Motorrad mit einem Hubraum von 400 ccm in die Kategorie von 16 angefangenen 25 ccm fallen. Wenn der Betrag pro Einheit beispielsweise 1,84 Euro beträgt (dies ist ein hypothetischer Wert, da der tatsächliche Betrag variieren kann), würde die jährliche Steuer für dieses Motorrad 29,44 Euro betragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuer jährlich zu entrichten ist und die Zahlung in der Regel im Voraus für das kommende Jahr erfolgt. Die Verwaltung und Erhebung der KFZ-Steuer wird durch das Hauptzollamt durchgeführt, welches auch für die Überwachung der Zahlungen und die Durchsetzung von Sanktionen bei Nichtzahlung zuständig ist.