Der optimale Zeitpunkt für einen Wechsel der Motorradversicherung ist häufig das Ende des Versicherungsjahres, wobei die individuellen Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen maßgeblich sind. Die meisten Motorradversicherungen laufen über ein Versicherungsjahr und setzen für die Kündigung eine Frist von in der Regel drei Monaten vor Ablauf des Vertrags voraus. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer ihre aktuelle Police bis spätestens Ende September kündigen sollten, wenn der Vertrag eine Laufzeit bis zum 31. Dezember hat.
Es gibt jedoch auch besondere Situationen, die ein sofortiges Sonderkündigungsrecht ermöglichen. Eine Beitragserhöhung durch den Versicherer, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, berechtigt beispielsweise zur außerordentlichen Kündigung. Das Gleiche gilt, wenn das Motorrad gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet. In diesen Fällen hat der Versicherungsnehmer in der Regel einen Monat Zeit, um von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, nachdem er von der Beitragserhöhung erfahren oder der Versicherungsfall eingetreten ist.