Ein Motorrad qualifiziert sich für ein H-Kennzeichen und damit oft für günstigere Bedingungen in der Motorradversicherung, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und seinen gut erhaltenen Originalzustand bewahrt, was es als historisch oder klassisch klassifiziert und steuerliche Vorteile mit sich bringt.
Die Voraussetzung für die Erteilung eines H-Kennzeichens ist nicht nur das Alter des Motorrads. Auch sein Zustand ist entscheidend. Es muss sich in einem originalgetreuen und technisch einwandfreien Zustand befinden. Dies wird durch eine Hauptuntersuchung (HU) und eine gesonderte Begutachtung durch einen anerkannten Sachverständigen (etwa von TÜV, DEKRA, GTÜ) festgestellt. In diesem Gutachten wird überprüft, ob das Motorrad eine positive historische Bewertung verdient, d.h., ob es als rollendes Kulturgut anzusehen ist.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist, dass das Motorrad in seiner Historie bedeutend ist. Dies kann verschiedene Aspekte beinhalten, wie etwa eine seltene Marke, eine spezielle Bauart, oder es kann sich um ein Modell handeln, das eine technische Innovation eingeführt hat. Dabei ist zu beachten, dass Umbauten, die nicht zeitgenössisch sind, in der Regel ein Hindernis für die Vergabe eines H-Kennzeichens darstellen, da sie nicht dem originalgetreuen Zustand entsprechen.
In Bezug auf die Motorradversicherung führt das H-Kennzeichen häufig zu einer Reduzierung der Versicherungsprämie. Versicherungsgesellschaften bieten oft spezielle Tarife für Oldtimer an, da davon ausgegangen wird, dass diese Fahrzeuge meistens besser gepflegt werden und weniger gefahren werden. Somit sind sie einem geringeren Risiko ausgesetzt, in Unfälle verwickelt zu werden.
Darüber hinaus hat das H-Kennzeichen steuerliche Vorteile. In Deutschland unterliegen Motorräder mit einem solchen Kennzeichen einem pauschalen Steuersatz, unabhängig von Hubraum oder Emissionswerten. Diese Pauschale ist in der Regel günstiger als die reguläre Kfz-Steuer und macht das Fahren von Oldtimer-Motorrädern wirtschaftlich attraktiver.