Die Motorradversicherung in Form einer Teilkasko- oder Vollkaskopolice bietet im Falle eines Diebstahls des Motorrads finanzielle Entschädigung, wobei der genaue Umfang des Schutzes von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängt. Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Diebstahl, Brand, Explosionen, Unwetter und weitere in der Police aufgeführte Risiken entstehen. Dies umfasst den Diebstahl des gesamten Motorrads, jedoch normalerweise nicht den Diebstahl einzelner Teile oder Zubehör, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Versicherungspolice vermerkt.
Eine Stufe umfassender ist die Vollkaskoversicherung, die zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch Schäden am eigenen Motorrad abdeckt, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen. Sie erstattet bei Diebstahl häufig den Zeitwert des Motorrads, also den aktuellen Marktwert unmittelbar vor dem Diebstahl. Einige Versicherer bieten für neuwertige Motorräder eine Neupreisentschädigung an, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf, oft bis zu 24 Monate, den kompletten Kaufpreis erstattet.
Die Höhe der Entschädigung kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter die vereinbarte Selbstbeteiligung, vertragliche Leistungsgrenzen und spezifische Sicherheitsmerkmale des Motorrads. Versicherungsnehmer müssen zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Verwendung von anerkannten Schlössern oder die Unterbringung des Motorrads in einer abschließbaren Garage, um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Im Diebstahlfall ist es notwendig, sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die Versicherung zu informieren. Zur Schadenregulierung fordern Versicherungen typischerweise Dokumente an wie die Diebstahlanzeige, Fahrzeugpapiere, alle vorhandenen Schlüssel und eventuell Nachweise über zusätzliches Zubehör oder Modifikationen am Motorrad.