Eine Motorradversicherung ist für alle Halter von motorisierten Zweirädern gesetzlich vorgeschrieben, da sie im Falle eines Unfalls Schäden an Dritten abdeckt. Diese grundlegende Absicherung durch die Haftpflichtversicherung ist eine verpflichtende Voraussetzung, um ein Motorrad oder einen Roller im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Die Regelung dient dem Schutz von Unfallopfern, indem sichergestellt wird, dass bei einem von einem Motorradfahrer verursachten Unfall finanzielle Ansprüche für verursachte Schäden oder Verletzungen gedeckt sind.
Über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hinaus entscheiden sich viele Motorradbesitzer für zusätzlichen Versicherungsschutz in Form von Teil- oder Vollkaskoversicherungen. Diese sind zwar nicht verpflichtend, bieten aber weitergehende Deckungen. Die Teilkasko kann beispielsweise Schäden am eigenen Motorrad durch Diebstahl, Brand, Explosionen, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen abdecken. Die Vollkaskoversicherung bietet zusätzlich Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen oder bei Vandalismus.
Nicht nur Besitzer von Motorrädern, sondern auch von Mofas, Mopeds, Motorrollern und ähnlichen motorisierten Zweirädern müssen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Die Notwendigkeit einer Motorradversicherung ist somit nicht von der Hubraumgröße oder der Leistung des Fahrzeugs abhängig. Selbst für kleine und relativ langsame Fahrzeuge wird zumindest eine Haftpflichtversicherung benötigt, um im Straßenverkehr zugelassen zu werden.
Zudem kann die persönliche Situation eines Motorradfahrers Einfluss auf den Versicherungsbedarf haben. Fahrer, die ihr Motorrad für Fahrten zur Arbeit oder für geschäftliche Zwecke nutzen, könnten beispielsweise von zusätzlichen Versicherungsoptionen profitieren, die über die Standarddeckung hinausgehen.