Bei der Kfz-Versicherung ist die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer, essentiell, um verschiedene Prozesse rund um das Fahrzeug zu bestätigen.
Die eVB-Nummer wird in folgenden Situationen benötigt:
-
Neuzulassung eines Fahrzeugs: Wer ein fabrikneues Auto oder Motorrad erwirbt und dieses erstmals zulassen möchte, benötigt eine eVB.
-
Fahrzeugwechsel: Auch beim Wechsel des Fahrzeugs, also bei Anmeldung eines anderen Fahrzeugs, ist die Vorlage der eVB Nummer erforderlich.
-
Zulassung nach Stilllegung: Wenn ein bereits abgemeldetes Fahrzeug erneut angemeldet werden soll, muss der Halter erneut eine eVB vorlegen.
-
Versicherungswechsel: Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung, also wenn man zu einem anderen Anbieter geht, wird ebenfalls eine neue eVB-Nummer ausgestellt.
-
Umschreibung auf einen anderen Halter: Wer ein Fahrzeug verkauft und dieses auf den neuen Halter umschreiben lässt, sollte wissen, dass auch in diesem Fall die eVB notwendig ist.
Es ist wichtig zu wissen, dass die eVB-Nummer immer nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat. Dies ist in der Regel einige Wochen bis Monate. Sollte man die eVB nicht innerhalb dieses Zeitraums nutzen, verfällt sie, und es muss eine neue angefordert werde