In der Kfz-Versicherung ist häufig unklar, ob die Schadenfreiheitsklassen und damit verbundenen Prozente eines verstorbenen Familienmitglieds übernommen werden können. Dies wird besonders relevant, wenn man als Erbe ein Fahrzeug und die dazugehörige Versicherungspolice übernimmt.
Viele Versicherungen ermöglichen tatsächlich die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse des Verstorbenen. Allerdings sind bestimmte Bedingungen und Kriterien zu erfüllen. Dazu gehört in der Regel, dass der Übernehmende in direktem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen steht, etwa als Ehepartner, Lebenspartner oder Kind.
Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherungsgesellschaft. Daher empfiehlt es sich, direkt mit der betreffenden Kfz-Versicherung Kontakt aufzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle angesammelten Jahre übernommen werden können. Oft legt die Versicherung die Dauer fest, in der der Übernehmende bereits einen Führerschein besitzt, als maximale Übernahmegrenze.
Neben den Prozentsätzen und Schadenfreiheitsklassen gibt es andere vertragliche Aspekte, die beim Wechsel berücksichtigt werden sollten. Dazu zählen spezielle Tarife oder Zusatzversicherungen, die der Verstorbene abgeschlossen hatte.
Wichtig ist, den Todesfall zeitnah der Versicherung zu melden, um alle notwendigen Schritte einzuleiten und die Übernahme der Prozente reibungslos zu gestalten.