In der Kfz-Versicherung wird ein Zweitwagen nicht automatisch mit der gleichen Schadenfreiheitsklasse eingestuft wie der Erstwagen. Stattdessen erhalten Zweitwagen in der Regel eine eigene Einstufung, die häufig günstiger ist als die für ein Erstfahrzeug eines Fahranfängers. Die genaue Einstufung kann von Versicherer zu Versicherer variieren, liegt aber meistens zwischen der SF-Klasse 2 und SF-Klasse 4.
Das bedeutet, dass der Halter eines Zweitwagens, je nach Versicherungsgesellschaft, bereits Rabatte auf den Versicherungsbeitrag erhält, die einem Schadenfreiheitsrabatt von zwei bis vier unfallfreien Jahren entsprechen. Dies kann insbesondere für Fahranfänger oder junge Fahrer vorteilhaft sein, die sonst mit einer hohen Einstiegsprämie für ihr erstes eigenes Fahrzeug rechnen müssten.
Trotzdem ist es wichtig, bei der Versicherung nach den genauen Konditionen für die Einstufung eines Zweitwagens zu fragen. Einige Versicherer setzen voraus, dass der Hauptvertrag bereits eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, damit der Zweitwagen von einer besseren Einstufung profitieren kann. Es lohnt sich also, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich umfassend zu informieren.