Die Möglichkeit, eine Kfz-Versicherung via E-Mail zu kündigen, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Versicherungsvertrages und den gesetzlichen Regelungen des Landes ab. In vielen Ländern und bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist die Schriftform für Kündigungen vorgeschrieben. Das bedeutet in der Regel, dass eine handschriftliche Unterschrift auf einem physischen Dokument erforderlich ist.
E-Mail-Kündigungen könnten daher als nicht formgerecht angesehen werden und somit ungültig sein. Allerdings gibt es auch Versicherungsunternehmen, die moderne Kommunikationswege akzeptieren und daher eine Kündigung per E-Mail zulassen. Es ist wichtig, vor einer solchen Kündigung in den Vertragsbedingungen nachzulesen oder direkt beim Versicherer nachzufragen.
Ein weiterer Punkt, der beachtet werden sollte, ist die Bestätigung der Kündigung. Selbst wenn eine Kündigung per E-Mail akzeptiert wird, ist es ratsam, eine schriftliche Bestätigung der Kündigung von der Versicherungsgesellschaft anzufordern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kündigung auch tatsächlich wirksam wurde und es später nicht zu Missverständnissen kommt.