Generell ist es so, dass wenn ein Versicherungsnehmer zu einer neuen Kfz-Versicherung wechseln möchte, er in der Regel selbst den bestehenden Vertrag bei seiner alten Versicherung kündigen muss.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Viele Versicherungsgesellschaften bieten einen sogenannten Wechselservice an. Bei diesem Service übernimmt die neue Versicherung die Kündigung des alten Vertrags im Namen des Versicherungsnehmers. Hierzu muss der Versicherungsnehmer der neuen Gesellschaft eine Vollmacht erteilen, die sie berechtigt, in seinem Namen die Kündigung auszusprechen. Dieser Service soll den Wechselprozess für den Kunden erleichtern und reibungsloser gestalten.
Trotzdem ist es wichtig zu betonen, dass nicht jede Versicherung diesen Service anbietet. Daher sollte man sich im Vorfeld genau informieren und sicherstellen, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um doppelte Versicherungen oder Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Es ist auch ratsam, die Kündigungsfristen des bestehenden Vertrags im Auge zu behalten. Selbst wenn die neue Versicherung die Kündigung übernimmt, ist der Versicherungsnehmer letztlich dafür verantwortlich, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt. Bei Nichtbeachtung der Fristen kann es zu Überschneidungen oder zusätzlichen Kosten kommen.