Die Kfz-Versicherung stellt bestimmte Anforderungen und Regelungen auf, wenn es darum geht, ob und wann ein Dritter ein Fahrzeug lenken darf.
Grundsätzlich darf jede Person mit einer gültigen Fahrerlaubnis und dem Einverständnis des Fahrzeughalters ein Auto lenken. Doch ohne dieses Einverständnis kann es als "Fahren ohne Erlaubnis" gelten, was rechtliche Konsequenzen mit sich bringt.
Versicherungstechnisch ist zu beachten, dass das Fahrzeug in erster Linie für den Halter und eventuell weitere in der Versicherungspolice genannte Fahrer versichert ist. Wenn ein Dritter außerhalb dieses Kreises das Auto lenkt und es zu einem Unfall kommt, kann das finanzielle Folgen haben, etwa eine höhere Selbstbeteiligung oder eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Manche Versicherungen bieten Tarife an, bei denen das Fahrzeug von jedem Fahrer ab einem bestimmten Alter genutzt werden kann, ohne zusätzliche Kosten. Andere setzen ein Mindestalter voraus oder erlauben nur bestimmten Personenkreisen, wie Familienmitgliedern, das Fahren.
Ein weiterer Aspekt ist die Haftung bei einem Unfall. Selbst wenn die Versicherung den Schaden deckt, kann der Halter zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Dritte grob fahrlässig gehandelt hat.
Es ist daher immer ratsam, die genauen Bedingungen der eigenen Kfz-Versicherung zu kennen und sich darüber zu informieren, bevor das Auto an einen Dritten weitergegeben wird.