Bei Arbeitsunfällen in Zusammenhang mit der Unfallversicherung spielt die Zuständigkeit der jeweiligen Versicherung eine zentrale Rolle. Ein Arbeitsunfall definiert sich als ein Unfall, der während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit beziehungsweise nach Hause geschieht.
In Deutschland sind Arbeitnehmer automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Diese übernimmt die Entschädigungsleistungen im Fall eines Arbeitsunfalls.
Es ist jedoch auch möglich, durch eine private Unfallversicherung zusätzlichen Schutz zu erhalten, wobei die genaue Leistungsabdeckung individuell im Vertrag festgelegt wird. Es empfiehlt sich daher, die genauen Bedingungen und Leistungen der jeweiligen Versicherung zu prüfen.