Innerhalb der Unfallversicherung ist die Gliedertaxe entscheidend, um den Grad der Invalidität nach einem Unfall zu bestimmen. Die Gliedertaxe listet verschiedene Körperteile und Sinnesorgane auf und ordnet jedem einen prozentualen Wert zu. Dieser Wert gibt an, welchen Invaliditätsgrad der vollständige Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit des jeweiligen Körperteils oder Sinnesorgans darstellt.
Zum Beispiel kann in einer Gliedertaxe festgelegt sein, dass der Verlust eines Armes einem Invaliditätsgrad von 70% entspricht, während der Verlust eines Daumens 20% bedeutet. Dies ist besonders relevant, da die Höhe der Leistungen aus der Unfallversicherung oft direkt von diesem Invaliditätsgrad abhängt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Prozentwerte in der Gliedertaxe von Versicherung zu Versicherung variieren können. Daher sollten Versicherte ihre Policen genau prüfen, um die genauen Details und festgelegten Prozentsätze ihrer eigenen Gliedertaxe zu verstehen.
Neben den festgelegten Prozentsätzen für den Totalverlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines Körperteils berücksichtigt die Gliedertaxe in der Regel auch teilweise Funktionsverluste. So könnte beispielsweise der Verlust von 50% der Funktionsfähigkeit eines Armes einem Invaliditätsgrad von 35% entsprechen.