Es gibt unterschiedliche Gründe, warum man seine Rechtsschutzversicherung kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, sei es aufgrund von Preissteigerungen, geänderten Vertragsbedingungen oder unzureichendem Service.
Für eine ordentliche Kündigung ist es wichtig, die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen zu beachten. In der Regel beträgt diese Frist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wird die Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Diese kommt in Betracht, wenn beispielsweise die Beiträge erhöht werden, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend verändert. In solch einem Fall hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung zu kündigen.
Möchte man seine Rechtsschutzversicherung nicht nur kündigen, sondern zu einem anderen Anbieter wechseln, so empfiehlt es sich, bereits vor der Kündigung ein neues Angebot einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass nach der Kündigung des alten Vertrages nahtlos Versicherungsschutz durch den neuen Anbieter besteht.
Um den Vertrag zu kündigen, reicht ein einfaches Schreiben an den Versicherer, in dem der Wunsch zur Kündigung ausgedrückt wird. Es ist ratsam, dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung zu haben.
Nach erfolgreicher Kündigung sollte der Versicherungsnehmer eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer erhalten, in der das Vertragsende festgehalten ist. Dies dient als Beleg und kann in eventuellen späteren Auseinandersetzungen hilfreich sein.