Die Rechtsschutzversicherung bietet Versicherten finanziellen Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen, und ein häufiger Anwendungsfall ist die Abdeckung von Kosten im Zusammenhang mit einem Vergleich. Ein Vergleich ist ein oft gewählter Weg zur Beilegung solcher Streitigkeiten, bei dem sich beide Parteien auf einen Kompromiss einigen, sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
Bei einem Vergleich können verschiedene Kosten entstehen: Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und die vereinbarten Zahlungen an die Gegenpartei. Die genaue Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung variiert je nach Vertragsbedingungen:
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Anwaltsgebühren: In den meisten Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für den eigenen Anwalt, der den Vergleich verhandelt und ausarbeitet.
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Gerichtskosten: Wird ein Vergleich vor Gericht erzielt, fallen entsprechende Gerichtskosten an. Diese werden oftmals von der Rechtsschutzversicherung getragen.
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Vereinbarte Zahlungen: Die im Vergleich vereinbarten Zahlungen an die Gegenpartei werden in der Regel nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen, es sei denn, es ist ausdrücklich vertraglich so vereinbart.
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Weitere Kosten: Abhängig von der Versicherungspolice können auch Kosten wie Gutachterkosten oder Mediationskosten gedeckt sein, wenn diese im Zuge des Vergleichsprozesses anfallen.
Vor Abschluss eines Vergleichs ist es ratsam, die genauen Konditionen der eigenen Rechtsschutzversicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass die anfallenden Kosten auch tatsächlich von der Versicherung getragen werden. Jeder Versicherungsvertrag ist individuell, daher sind die exakten Vertragsbedingungen und mögliche Selbstbeteiligungen ausschlaggebend.