Die Möglichkeit, eine Rechtsschutz-Versicherung rückwirkend abzuschließen, wird oft angefragt, insbesondere wenn unerwartete rechtliche Probleme auftreten.
Grundsätzlich gilt: Eine Rechtsschutz-Versicherung deckt normalerweise keine Fälle ab, die vor Vertragsbeginn entstanden sind. Der Hauptgrund dafür ist, dass Versicherungen generell Risiken für zukünftige Ereignisse abdecken und nicht für bereits eingetretene oder bekannte.
Viele Rechtsschutzversicherungen haben zudem eine Wartezeit eingeführt. Das bedeutet, dass nach Abschluss des Vertrages eine bestimmte Zeit, oft drei Monate, verstreichen muss, bevor der Versicherungsschutz greift. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa im Verkehrsrechtsschutz oder Strafrechtsschutz, wo oft keine oder nur eine sehr kurze Wartezeit besteht.
Darüber hinaus könnte ein Versuch, eine Rechtsschutz-Versicherung rückwirkend abzuschließen, von der Versicherung als Verschleierung eines bekannten Risikos gewertet werden. Das könnte nicht nur den Ausschluss dieses spezifischen Falles zur Folge haben, sondern auch Konsequenzen für das Vertragsverhältnis insgesamt.
Allerdings gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit, eine sogenannte Vorvertragliche Deckung zu erhalten. Das bedeutet, dass bestimmte Ereignisse, die kurz vor Vertragsbeginn eingetreten sind, unter Umständen doch noch abgedeckt werden können. Hierfür sind jedoch genaue Absprachen mit der Versicherung und in der Regel höhere Beiträge notwendig.
Es ist daher stets ratsam, sich frühzeitig über eine passende Rechtsschutz-Versicherung zu informieren und nicht erst dann, wenn rechtliche Schwierigkeiten bereits aufgetreten sind.