Generell gibt es bei den meisten Rechtsschutzversicherungen keine festgelegte Obergrenze, wie oft der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, solange es sich um unterschiedliche Rechtsstreitigkeiten handelt, kann die Versicherung theoretisch unbegrenzt beansprucht werden. Allerdings gibt es hierbei einige Punkte zu beachten.
Erstens gibt es bei vielen Verträgen eine sogenannte Wartezeit. Das bedeutet, nach Vertragsabschluss muss eine bestimmte Zeit verstreichen, bevor der Versicherungsschutz greift. Diese Wartezeit kann je nach Art des Rechtsschutzes variieren. Beispielsweise kann die Wartezeit im Verkehrsrechtsschutz kürzer sein als im Arbeitsrechtsschutz.
Zweitens gibt es in den Versicherungsbedingungen oftmals eine Regelung bezüglich der Selbstbeteiligung. Je nach Vertrag kann diese bei jedem Schadensfall fällig werden oder nur einmal pro Jahr, unabhängig von der Anzahl der Fälle.
Drittens sollte beachtet werden, dass eine zu häufige Inanspruchnahme der Versicherung seitens des Versicherers als Risiko gesehen werden kann. Bei einem überdurchschnittlich hohen Schadensaufkommen kann der Versicherer unter Umständen den Vertrag kündigen. Dies ist jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen und dem jeweiligen Versicherer abhängig.