Die Rechtsschutzversicherung bietet einen speziellen Versicherungsschutz, um Versicherte vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits zu schützen, wobei die Gerichtskosten einen zentralen Bestandteil dieser Absicherung darstellen.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen die anfallenden Gerichtskosten. Dazu gehören:
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Gebühren des Gerichts: Hierzu zählen Anwalts- und Prozesskosten, die direkt durch das jeweilige Gerichtsverfahren entstehen.
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Kosten des eigenen Anwalts: Diese beinhalten sowohl die Gebühren für die rechtliche Beratung als auch für die Vertretung vor Gericht.
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Kosten des gegnerischen Anwalts: Sollte der Versicherte den Rechtsstreit verlieren, kommen in der Regel auch die Anwaltskosten des Gegners hinzu.
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Kosten für Zeugen und Sachverständige: Falls im Zuge des Prozesses Zeugen geladen oder Sachverständige beauftragt werden, deckt die Versicherung auch diese Ausgaben.
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Vollstreckungskosten: Sollte es notwendig werden, ein Urteil zu vollstrecken, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch diese Kosten.
Es gibt allerdings auch Einschränkungen und Ausnahmen. Nicht alle Rechtsschutzversicherungen decken automatisch sämtliche Gerichtskosten ab. So können beispielsweise bestimmte Verfahrenstypen oder Rechtsgebiete ausgeschlossen sein. Außerdem ist bei den meisten Verträgen eine Selbstbeteiligung vorgesehen, das heißt, der Versicherte muss einen Teil der Kosten selbst tragen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Deckungssumme: Dies ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Falle eines Rechtsstreits übernimmt. Liegen die tatsächlichen Kosten darüber, muss der Versicherte die Differenz selbst zahlen.
Es empfiehlt sich daher, den eigenen Versicherungsvertrag sorgfältig zu lesen und sich im Vorfeld eines Rechtsstreits mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen, um Klarheit über den Umfang der Kostenübernahme zu erhalten.