Die Möglichkeit, zwei Private Haftpflichtversicherungen gleichzeitig zu besitzen, ist ein Thema, das oft Unsicherheiten hervorruft.
Rein rechtlich gibt es keine Bestimmung, die es verbietet, mehrere Private Haftpflichtversicherungen gleichzeitig abzuschließen. Es ist also durchaus möglich, zwei oder sogar mehrere solcher Versicherungen zu haben. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten:
-
Kontribution: Im Schadensfall werden die Kosten nicht doppelt von beiden Versicherungen übernommen. Es gilt das Kontributionsprinzip, das besagt, dass die Versicherungen gemeinsam nur bis zur Höhe des entstandenen Schadens leisten. Das bedeutet, dass man nicht mehr Geld erhält, als der Schaden tatsächlich gekostet hat.
-
Meldung an beide Versicherer: Wenn ein Versicherungsnehmer zwei Haftpflichtversicherungen hat und ein Schadensfall eintritt, muss er beide Versicherungen informieren. Dies ist notwendig, um das oben erwähnte Kontributionsprinzip anzuwenden.
-
Kosten und Nutzen: Das Halten von zwei Haftpflichtversicherungen führt zu doppelten Prämienzahlungen. Daher sollte sorgfältig überlegt werden, ob der zusätzliche Schutz den zusätzlichen finanziellen Aufwand rechtfertigt.
-
Überlappende Deckung: Es kann vorkommen, dass beide Versicherungen dieselben Risiken abdecken. In solchen Fällen bietet die zweite Versicherung keinen zusätzlichen Schutz, sondern führt lediglich zu unnötigen Kosten.
-
Unklare Zuständigkeiten: Bei gleichzeitigen Verträgen bei unterschiedlichen Versicherern kann es im Schadensfall zu Verzögerungen und Unklarheiten darüber kommen, welche Versicherung für welche Kosten aufkommt.
Es ist immer ratsam, den eigenen Bedarf an Versicherungsschutz genau zu analysieren und sicherzustellen, dass keine überflüssigen Doppelversicherungen vorliegen. Wer überlegt, eine zusätzliche Private Haftpflichtversicherung abzuschließen, sollte sich im Vorfeld ausführlich informieren und gegebenenfalls beraten lassen.