Die Private Haftpflichtversicherung ist eine der essenziellen Versicherungen in Deutschland, und viele Azubis sind unsicher, ob ihre Abdeckung in dieser Versicherung weiterhin über die Eltern besteht.
In der Regel sind Kinder bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung oder ihres Erststudiums über die familiäre Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das bedeutet, dass Azubis, die sich in ihrer ersten Berufsausbildung befinden, in der Regel über die Eltern haftpflichtversichert sind, solange sie nicht verheiratet sind und kein eigenes Einkommen beziehen, das über eine bestimmte Grenze hinausgeht.
Allerdings gibt es in den Vertragsbedingungen der verschiedenen Versicherer teils Unterschiede. Während bei manchen Gesellschaften das Alter des Kindes eine Rolle spielt, legen andere den Fokus auf den Ausbildungsstatus. Es ist auch zu beachten, dass manche Versicherer die Mitversicherung beenden, sobald der Azubi eine eigene Wohnung bezieht.
Um sicherzugehen, dass der Versicherungsschutz tatsächlich besteht, sollten Azubis oder ihre Eltern den genauen Versicherungsvertrag prüfen oder sich direkt an ihren Versicherungsanbieter wenden. So lassen sich potenzielle Deckungslücken vermeiden und man kann im Schadensfall sicher sein, dass der Versicherungsschutz gewährleistet ist.