Beim Umzug von Demenzkranken in ein Heim rückt häufig die Thematik ihres Versicherungsschutzes, speziell der Privaten Haftpflichtversicherung, in den Fokus.
Menschen mit Demenz können aufgrund ihrer Krankheit in Situationen geraten, in denen sie unbewusst Schaden verursachen. In vielen Fällen bleibt die Haftpflichtversicherung, die vor dem Einzug in das Heim bestand, weiterhin gültig. Das bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall einspringt, sofern der Vertrag keine spezifischen Ausschlüsse für solche Situationen enthält.
Es ist allerdings essenziell, den individuellen Versicherungsvertrag genau zu prüfen. Nicht alle Haftpflichtversicherungen decken automatisch Schäden ab, die durch Demenz verursacht werden. Einige Verträge könnten spezielle Klauseln enthalten, die solche Schäden ausschließen oder nur bis zu einem bestimmten Grad abdecken.
Für Heimbewohner mit Demenz ist es daher ratsam, den bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Zudem bieten einige Versicherungsgesellschaften spezielle Tarife oder Zusatzbausteine an, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz zugeschnitten sind.
Es ist auch zu beachten, dass viele Pflegeheime eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Diese deckt jedoch in der Regel nur Schäden ab, die durch die Einrichtung selbst oder ihre Mitarbeiter verursacht werden. Schäden, die durch die Bewohner verursacht werden, fallen in der Regel nicht unter diese Versicherung, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die Einrichtung eine Mitverantwortung trägt.