Grundsätzlich sind die Beiträge zu einer Privaten Haftpflichtversicherung in Deutschland als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dies bedeutet, dass die gezahlten Beiträge das zu versteuernde Einkommen mindern und somit zu einer geringeren Steuerlast führen können.
Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten. Die Beiträge können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Jedoch ist der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch die Private Haftpflichtversicherung zählt, begrenzt. Dieser Höchstbetrag variiert je nachdem, ob der Steuerpflichtige gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass nicht der gesamte Beitrag abgesetzt werden kann. Der Anteil der Versicherungssteuer, der in der Regel 19% des Beitrags ausmacht, ist nicht abzugsfähig. Daher sollte bei der Angabe in der Steuererklärung immer der Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer berücksichtigt werden.
Für die steuerliche Geltendmachung ist es ratsam, die Beitragsrechnung oder den Kontoauszug als Beleg aufzubewahren. Im Falle einer Nachfrage des Finanzamts kann so der abgesetzte Betrag nachgewiesen werden.
In vielen anderen Ländern gelten andere Regelungen bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen. Daher sollten Versicherungsnehmer, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Deutschland haben, sich entsprechend in ihrem Heimatland informieren.