In der Privaten Haftpflichtversicherung spielen Katzen eine spezielle Rolle. Grundsätzlich gilt: Katzenbesitzer haften nicht automatisch für Schäden, die ihre Tiere verursachen. Im Gegensatz zu Hunden werden Katzen juristisch als "luxusresistent" betrachtet, was bedeutet, dass sie in der Regel nicht kontrolliert werden können und somit ihrem natürlichen Instinkt folgen. Daher sind ihre Halter nicht in allen Fällen haftbar.
Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass der Katzenhalter seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat oder die Katze wiederholt Schäden verursacht und der Halter nichts dagegen unternommen hat, kann eine Haftung in Frage kommen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn eine Katze regelmäßig in eine Wohnung eindringt und dort Schäden anrichtet.
In vielen Fällen deckt die Private Haftpflichtversicherung Schäden ab, die durch Haustiere, einschließlich Katzen, verursacht werden. Es ist jedoch ratsam, den Versicherungsvertrag genau zu prüfen, da nicht alle Policen solche Schäden automatisch abdecken.
In der Regel sind Schäden, die Katzen in der eigenen Wohnung verursachen, nicht durch die Private Haftpflichtversicherung gedeckt. Hier würde eine separate Hausratversicherung greifen. Es ist daher wichtig, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls zusätzlichen Versicherungsschutz in Erwägung zu ziehen.