Die Forderungsausfalldeckung ist ein spezieller Bestandteil einiger Privaten Haftpflichtversicherungen. Sie kommt ins Spiel, wenn einem Versicherten ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher nicht über ausreichende finanzielle Mittel oder eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt, um den Schaden zu begleichen. In solch einem Fall übernimmt die Forderungsausfalldeckung des Geschädigten die entstandenen Kosten, vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt.
Für gewöhnlich muss der Geschädigte zuerst den Rechtsweg beschreiten, um den Schaden vom Schädiger einzufordern. Wenn festgestellt wird, dass dieser nicht in der Lage ist zu zahlen, etwa aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, oder wenn er nicht aufzufinden ist, tritt die Forderungsausfalldeckung in Kraft.
Es ist zu beachten, dass diese Deckung nicht automatisch in jeder Privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist. Oftmals ist sie ein zusätzlicher Baustein, der gegen Mehrkosten eingeschlossen werden kann. Die genauen Konditionen und der Leistungsumfang können je nach Anbieter und gewähltem Tarif variieren.