Die Hausratversicherung dient dazu, Schäden an persönlichem Eigentum innerhalb der eigenen vier Wände zu decken. Zu den klassischen Schadenfällen in der Hausratversicherung zählen:
-
Einbruchdiebstahl: Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch das Eindringen in die Wohnung oder das Haus und das darauffolgende Entwenden von Wertgegenständen entstehen. Neben gestohlenen Gegenständen übernimmt die Versicherung oft auch die Kosten für beschädigte Türen oder Fenster.
-
Feuerschäden: Brände können durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden, beispielsweise durch Kurzschlüsse, defekte Elektrogeräte oder Unachtsamkeit. Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch das Feuer und den entstandenen Rauch verursacht wurden.
-
Wasserschäden: Diese entstehen häufig durch geplatzte Wasserleitungen, defekte Waschmaschinen oder auslaufende Aquarien. Betroffene Möbel, Elektrogeräte oder auch Bodenbeläge werden von der Versicherung erstattet.
-
Sturmschäden: Starke Winde oder Stürme können Fenster zerbrechen lassen oder andere Schäden in der Wohnung verursachen. Auch hier tritt die Hausratversicherung in Kraft.
-
Glasbruch: Viele Tarife beinhalten auch den Schutz vor Glasbruch, sei es durch Unachtsamkeit oder durch externe Einflüsse. Dies umfasst Fensterscheiben, Glastüren oder auch Cerankochfelder.
-
Vandalismus: Wenn beispielsweise nach einem Einbruch die Wohnung mutwillig beschädigt wird, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Instandsetzung.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Umfang des Versicherungsschutzes je nach Vertragskonditionen variieren kann. Es lohnt sich, regelmäßig den eigenen Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um optimalen Schutz zu gewährleisten.