Die Zahlung der Hausratversicherung bei Empfängern von Bürgergeld, früher als Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II bezeichnet, ist ein Thema von besonderem Interesse. Grundsätzlich gehört die Hausratversicherung zu den freiwilligen Versicherungen. Das bedeutet, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und die Kosten dafür werden in der Regel vom Versicherten selbst getragen.
Empfänger von Hartz 4 erhalten monatliche Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Diese Leistungen setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, darunter auch ein Betrag für Unterkunft und Heizung. Die Kosten für eine Hausratversicherung sind in diesem Regelsatz jedoch nicht explizit enthalten.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, bei besonderen Härtefällen oder in Ausnahmesituationen einen Mehrbedarf bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter geltend zu machen. Es ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, dass diese Kosten übernommen werden. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Hausratversicherung besteht nicht automatisch.
Im Falle eines Umzuges aufgrund von Hartz 4, beispielsweise in eine günstigere Wohnung, könnten einmalige Kosten, wie die für eine Hausratversicherung, eventuell als Umzugskosten berücksichtigt werden. Doch auch hier ist die Genehmigung nicht garantiert und hängt vom Einzelfall ab.
In der Praxis bedeutet dies, dass Hartz 4-Empfänger in der Regel selbst für die Kosten einer Hausratversicherung aufkommen müssen, sofern sie eine solche Versicherung abschließen möchten. Wer finanzielle Unterstützung für diese Kosten beantragen möchte, sollte dies im Vorfeld mit dem zuständigen Jobcenter oder der Arbeitsagentur klären.